Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

  1. Geltungsbereich
    1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») bilden integrierenden Bestandteil aller Verträge zwischen Fabienne Hofstetter (nachfolgend «Auftragnehmerin») und ihren Vertragspartnern (nachfolgend «Auftraggeber») im Rahmen von Shiatsu-Behandlungen und des Coachings.
    1.2 Wer der Auftragnehmerin ein Offertanfrage einreicht, akzeptiert damit vorliegende AGB. Auftragnehmerin und Auftraggeber können Abweichungen schriftlich im Dienstleistungsvertrag vereinbaren, soweit diese sachlich gerechtfertigt sind.
    1.3 Die vorliegenden AGB gehen entgegenstehenden AGB der Auftraggeber vor.
  2. Angebot / Vertragsschluss
    2.1 Die Auftragnehmerin bietet Shiatsu-Behandlungen an und/oder berät/trainiert/coacht den Auftraggeber oder die von ihm bezeichneten Personen bei der Durchführung von Veränderungsprozessen und auf dem Weg zur Erreichung persönlicher oder geschäftlicher Ziele.
    2.2 Das konkrete Angebot wird gestützt auf die Offertanfrage des Auftraggebers von der Auftragnehmerin erstellt.
    2.3 Das Angebot einschliesslich allfälliger Präsentationen erfolgt unentgeltlich, sofern in der Offertanfrage nichts anderes vermerkt ist.
    2.4 Das Angebot ist während der in der Offertanfrage genannten Frist verbindlich. Fehlt eine entsprechende Angabe, so gilt die Frist von 14 Tagen ab Offerteingang.
    2.5 Wird das Angebot vom Auftraggeber innert verbindlicher Frist (vgl. Ziff. 2.4 hiervor) akzeptiert, gilt der Vertrag als zustande gekommen.
  3. Leistungserbringung / Pflichten der Auftragnehmerin
    3.1 Die Auftragnehmerin arbeitet ihrem Ausbildungsstand entsprechend nach wissenschaftlich anerkannten Methoden. Sie verpflichtet sich zu einer sorgfältigen, getreuen und sachkundigen Leistungserbringung und garantiert, dass alle erbrachten Leistungen den vertraglichen Bedingungen und Spezifikationen sowie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ein Behandlungs- bzw. Coachingerfolg ist nicht geschuldet.
    3.2 Die Leistungen der Auftragnehmerin ersetzen keine ärztliche oder psychiatrische/psychologische Behandlung.
    3.3 Ist nichts anderes vereinbart, erbringt die Auftragnehmerin ihre Leistungen in ihren Praxisräumlichkeiten in 6003 Luzern, Hirschengraben 13. Die Leistungserbringung kann nach Vereinbarung mittels der üblichen Kommunikationsmittel wie Telefon, Skype, Zoom oder Teams erbracht werden.
  4. Pflichten des Auftraggebers
    4.1 Bei der Erstkonsultation wird eine Anamnese erstellt. Der Auftraggeber weist sich hierbei über seinen physischen und psychischen Zustand wahrheitsgetreu aus. Die Auftragnehmerin darf davon ausgehen, der Auftraggeber sei über den anlässlich der Anamnese festgestellten Zustand hinaus sowohl physisch als auch psychisch gesund. Der Auftraggeber informiert die Auftragnehmerin unaufgefordert hinsichtlich gesundheitlicher Veränderungen.
    4.2 Allgemein teilt der Auftraggeber der Auftragnehmerin sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen mit und stellt ihr die notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
    4.3 Ist die Leistungserbringung beim Auftraggeber vor Ort vereinbart, verpflichtet sich dieser, dafür zu sorgen, dass die Auftragnehmerin ihre Leistungen ordnungsgemäss erbringen kann. Dazu zählt nach der Art der spezifischen Leistung insbesondere, ihr die entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen und die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung zu schaffen.
    4.4 Der Auftraggeber trägt sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Sitzungen die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen.
    4.5 Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden, dass die Auftragnehmerin ihn während der Erbringung der Leistungen am Körper berühren darf.
  5. Termine
    5.1 Vereinbarte Termine sind für die Parteien verbindlich.
    5.2 Eine Terminabsage hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. Bei Montagsterminen hat die Absage bis spätestens 10:00 Uhr des vorangehenden Freitags zu erfolgen. Andernfalls ist die Auftragnehmerin berechtigt, das auf die betreffende Sitzung entfallende Honorar voll in Rechnung zu stellen.
    5.3 Terminverspätungen durch den Auftraggeber gehen zu dessen Lasten. Die Sitzungszeit reduziert sich entsprechend. Das Honorar für die Sitzung bleibt voll geschuldet.
    5.4 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei höherer Gewalt sowie bei unverschuldeten Leistungshindernissen (Krankheit, Unfall oder Ähnliches) die vereinbarten Termine zu verschieben. Hierüber benachrichtigt sie den Auftraggeber schnellstmöglich telefonisch und/oder per E-Mail, um einen Ersatztermin zu vereinbaren. Bei Fehlschlagen der Benachrichtigung besteht kein Anspruch auf Übernahme der im Zusammenhang mit dem fehlgeschlagenen Termin beim Auftraggeber entstandenen Kosten.
  6. Vergütung
    6.1 Das Honorar für die zu erbringenden Leistungen wird im Einzelfall vereinbart. Es richtet sich nach den Empfehlungen der Berufs- und Ausbildungsverbänden.
    6.2 Das vereinbarte Honorar wird mit der Rechnungslegung fällig und ist innert 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Auftraggeber die Rechnung in elektronischer Form zuzustellen.
    6.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Zwischenabrechnungen zu stellen sowie Akontozahlungen zu verlangen. Im Übrigen gelten die Modalitäten gemäss Ziff. 6.2 hiervor.
    6.4 Ohne gegenteilige Einzelfallabrede sind Auslagen und Verwendungen (Barauslagen, Spesen, Reisekosten usw.) der Auftragnehmerin, die dieser in richtiger Ausführung der Leistungserbringung angefallen sind, nicht vom Honorar erfasst. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auslagen und Verwendungen der Auftragnehmerin gemäss Rechnungslegung zu ersetzen. Im Übrigen gelten die Modalitäten gemäss Ziff. 6.2 hiervor.
    6.5 Das Honorar sowie der Auslagenersatz sind unabhängig vom Eintritt eines Erfolges geschuldet, solange die Leistungserbringung vertragsgemäss erfolgte.
    6.6 Der Auftraggeber ist berechtigt sowohl das Honorar als auch den Auslagenersatz bar gegen Quittung zu bezahlen.
    6.7 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für Coaching im Sinne voranstehender Ziff. 2.1 von den Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen werden. Diesbezügliche Abklärungen sind vom Auftraggeber selbst vorzunehmen.
  7. Vertragsänderungen, Widersprüche und Teilungültigkeit
    7.1 Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrags sowie dessen Aufhebung bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die vorliegenden AGB.
    7.2 Bei Widersprüchen unter den Bestimmungen gilt folgende Rangfolge: Vertragsurkunde, AGB, Angebot, Offertanfrage.
    7.3 Erweisen sich einzelne Bedingungen des Dienstleistungsvertrages als ungültig oder rechtswidrig, so wird die Gültigkeit desselben davon nicht berührt. Gleiches gilt für die vorliegenden AGB.
  8. Beendigung / Widerruf und Kündigung
    8.1 Ist nicht etwas anderes vereinbart, endet das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien grundsätzlich mit Abschluss der vertragsgemässen Leistungserbringung.
    8.2 Der Auftrag kann von jeder Partei jederzeit schriftlich widerrufen oder gekündigt werden. Die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen sind abzugelten. Schadenersatzansprüche wegen Vertragsauflösung zur Unzeit bleiben vorbehalten.
  9. Haftung
    9.1 Die Auftragnehmerin haftet dem Auftraggeber für die vertragsgemässe, getreue und sorgfältige Ausführung der Leistungen (vgl. Ziff. 3.1 hiervor). Sie haftet nicht für das Ausbleiben des Behandlungs- und/oder Coachingerfolgs.
    9.2 Die Auftragnehmerin haftet dem Auftraggeber nicht für (Folge-)Schäden, die Folge verschwiegener oder nicht bekannter und für die Auftragnehmerin nicht erkennbarer gesundheitlicher Ausschlussgründe (Anamnese) sind.
    9.3 Im Übrigen haften die Parteien für alle Schäden, die sie der anderen Partei verursachen, sofern sie nicht beweisen, dass sie kein Verschulden trifft.
  10. Geheimhaltung / Datenschutz /Datensicherheit
    10.1 Die Auftragnehmerin behandelt alle Tatsachen und Informationen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind und an denen aufgrund ihrer Natur nach Treu und Glauben ein Geheimhaltungsinteresse besteht. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsschluss und dauert nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
    10.2 Vorbehalten bleibt die Offenlegung aufgrund einer schriftlichen Ermächtigung durch den Auftraggeber oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Aufforderung.
    10.3 Im Übrigen verpflichten sich die Parteien, die Bestimmungen der schweizerischen Datentschutzgesetzgebung einzuhalten und die im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallenden Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam zu schützen. Die Auftragnehmerin bewahrt die ihr überlassenen Unterlagen sorgfältig auf.
  11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    11.1 Auf das Vertragsverhältnis ist schweizerisches Recht, unter Ausschluss des internationalen Kollisionsrechts, anwendbar.
    11.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.